Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen klar, dass das Risiko einer Übertragung der Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) über Blut heute als äusserst gering gilt. Dieses Risiko war während der BSE-Krise der Grund für verschiedene Spenderausschlüsse – etwa nach Bluttransfusionen oder längeren UK-Aufenthalten. Dank der aktuellen Datenlage können diese Einschränkungen ab dem 1. Februar 2026 sicher aufgehoben werden, ohne die Patientensicherheit zu gefährden.
Ihre Chance
Viele Menschen möchten einen Beitrag leisten. Vielleicht konnten Sie aufgrund der bisherigen Sperren nicht spenden? Oder Sie kennen jemanden, der von einem Ausschlussgrund betroffen war, jedoch gerne spenden wollte? Nun haben viele wieder die Chance, Leben zu retten. Sicher, verantwortungsvoll, wissenschaftlich gestützt und medizinisch begleitet.
Was ändert sich konkret ab dem 1. Februar 2026?
Nach UK-Aufenthalten entfällt der Ausschluss
Längere Aufenthalte im Vereinigten Königreich (UK) zwischen 1980 und 1996 waren bisher ein dauerhafter Ausschlussgrund zum Spenden. Diese Einschränkung entfällt. Sie können wieder
spenden.
Nach Bluttransfusion ist Spenden möglich
Wer eine Bluttransfusion erhalten hatte, durfte nicht mehr spenden. Neu gilt: vier Monate warten, dann wieder spenden. Unabhängig davon, in welchem Land die Transfusion stattgefunden hat.
Nach Zahnimplantaten keine Sperre mehr
Wer nach 1993 in der Schweiz ein Zahnimplantat erhalten hat, kann wieder spenden. Die Wartefrist dauert dabei mindestens zwei Wochen, je nach Eingriff.
Nach Neurochirurgie wieder möglich
Nach Operationen am Gehirn oder am Rückenmark dürfen Sie neu nach 12 Monaten wieder spenden, sofern der Eingriff in der Schweiz stattgefunden hat.
Weitere Infos unter blutspende.ch/neueregeln